20.04.2020
Entlassmanagement: Verordnungen für 14 Tage
Berlin – 14 statt sieben Tage: Krankenhäuser können Verordnungen im Entlassmanagement nun auch für einen verlängerten Zeitraum ausstellen. Das beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als Reaktion auf die Corona-Pandemie. Diese und andere Sonderregelungen gelten zunächst bis zum 31. Mai.

Die zeitliche Vorgabe von 60 Minuten, innerhalb der ein beatmungspflichtiger Intensivpatient auf die Intensivstation aufgenommen werden muss, wird ausgesetzt, „da sie bei einer sehr starken gleichzeitigen Inanspruchnahme der Krankenhäuser in der erwarteten Hochphase der Covid-19-Erkrankungen gegebenenfalls nicht umsetzbar ist“, teilt der G-BA mit. Ziel bleibe aber eine schnellstmögliche Aufnahmebereitschaft für diese Patienten. Auch diese Regelung gilt zunächst bis zum 31. Mai.
Außerdem werden weitere Dokumentations- und Nachweispflichten ausgesetzt. Betroffen sind folgende Richtlinien:
- Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
- Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
- Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie
- MDK-Qualitätskontroll-Richtlinie
- Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser
- Mindestmengenregelungen
Zudem gibt der G-BA Kliniken, die bereits vor Inkrafttreten der Zentrums-Regelungen im Krankenhausplan besondere Aufgaben wahrgenommen haben, weitere sechs Monate Zeit, die vorgegebenen Qualitätsanforderungen umzusetzen.