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Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:Patientensicherheit und Hygiene: Sind wir auf dem richtigen Weg? 11.01.2012
Hygieneexperten sind sich einig: Eine effektive Umsetzung der neuen Gesetzgebung erfordert mehr Personal, eine bessere Ausbildung und eine konsequente Überprüfung
In Deutschland ziehen sich jährlich schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten medizinischen Behandlung eine Infektion zu. Mindestens 7.500 bis 15.000 von ihnen sterben jährlich daran. Besonders multiresistente Erreger, u.a. der so genannte MRSA, aber auch zunehmend andere Erreger, stellen gravierende Probleme dar. Eine MRSA-Infektion ist aufgrund der Resistenz der Krankheitserreger gegen mehrere Antibiotika schwer zu behandeln. Zusätzlich stellen behandlungsassoziierte Infektionsrisiken, beispielsweise katheterassoziierte Infektionen, deutsche Krankenhäuser vor eine Herausforderung. Am 28. Juli 2011 wurde das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Das Gesetz soll die Voraussetzungen schaffen, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern. Insbesondere die Zahl von Infektionen mit Krankheitserregern, die gegen Antibiotika resistent sind, soll deutlich reduziert werden. Anlässlich der 11. Berliner Gespräche von Aktion Meditech diskutierten Vertreter aus Politik, Ärzteschaft und Krankenkasse zentrale Fragen rund um das neue Gesetz und dessen Umsetzung.Dr. Nils-Olaf Hübner, Leiter des hygienisch-mikrobiologischen Labors am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, kritisierte den allzu gedankenlosen Einsatz von Antibiotikatherapien und den dadurch entstehenden Schaden in Form von resistenten Erregern. Er betonte aber auch, dass die Gesetzgebung auf alte, und durch die Entwicklung der Medizin neu entstandene Infektionsrisiken, zum Teil sehr erfolgreich, reagiert hat.
Eine solche Erfolgsgeschichte sei die Ausrottung der Tuberkulose in den Milchviehbeständen. In der Rinderhaltung seien bis Mitte des 20. Jahrhunderts noch bis zu 40 Prozent der Bestände mit Tuberkuloseerregern befallen gewesen. Diese seien erfolgreich bekämpft worden. Nun stelle sich die Frage, warum man weniger Erfolge in der Bekämpfung von nosokomialen Infektionen aufweisen könne. Das Problem scheine in einer nicht konsequenten Umsetzung und in fehlenden Anreizen zu liegen. Wie Hübner erläuterte, habe die Prämienzahlung für erregerfreie Rinderbestände einen großen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung gehabt. Zu diskutieren sei, ob ein Honorierungssystem und im umgekehrten Fall, ein Malus, mehr bewirken könne, um multiresistente Erreger zu bekämpfen. Ein zweites Beispiel sei das HACCP-Konzept, dass die Grundlage für die hohe Lebensmittelsicherheit in allen westlichen Ländern ist.
Investition in Diagnostik
Es werde wahrscheinlich nicht gelingen, Krankenhausinfektionen zu 100 Prozent zu verhindern, erläuterte Professor Dr. Volkhard Kempf, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene des Klinikums der Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt am Main. „Das Einzige, was wir tun können, ist unsere Patienten, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Krankenhaus liegen, vor einer Infektion mit derartigen Erregern zu schützen.“ Selbst wenn das neue Gesetz dafür sorge, dass die Krankenhäuser sicherer würden, stelle der umfangreiche Reise- und Güterverkehr durch das Einschleppen von Erregern das Gesundheitssystem ständig vor neue Herausforderungen. Kempf erinnerte an die EHEC-Fälle Mitte diesen Jahres sowie an die kürzlich abgelaufenen Influenza-Epidemien. „Sie können aber massiv in Diagnostik investieren zu dem Zeitpunkt, an dem die Patienten ins Krankenhaus aufgenommen werden“ erläutert Kempf. Das beinhalte umfassende Screenings, Ausbildung von Hygiene-Fachärzten, Verbesserung der Krankenhausinfrastrukturen sowie einen adäquaten Pflegeschlüssel.
Ausbildung und Motivation sind entscheidend
Professor Dr. Martin Exner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), nannte das sehr erfolgreiche Beispiel des niederländischen Intensiv-Pflege-Modells: „Auf einer Intensivstation haben Sie zum Beispiel eine Personalbesetzung von 1:1 – ein Patient pro Pflegepersonal. Bei uns liegt das Verhältnis bei 3,3 bis 3,7:1.“ Darüber hinaus bemängelte Exner den Abbau von Hygieneinstituten und die schlechte Ausbildung der Ärzte in puncto Hygiene: „Krankenschwestern sind bislang wesentlich besser ausgebildet in Hygienefragen als die Vielzahl unserer Ärzte.“ In Prävention und Ausbildung müsse zunächst investiert werden, um Folgekosten durch Hygienemängel zu vermeiden.
Dr. Jan Helfrich, Deutsche Angestellten Krankenkasse, sah das Problem in der mangelhaften Umsetzung der Gesetze. Den kaufmännischen Verantwortlichen der medizinischen Institutionen sei nicht klar, dass das Geld, das in Prävention und Ausbildung investiert würde, hinten wieder eingespart würde: „Wir sprechen nicht über eine Amortisierung von zehn Jahren, sondern von zwei bis drei Jahren, weil ich eben Infektionen verhindere und in dieser Zeit andere Menschen behandeln kann“, so Helfrich. Eine wirkungsvolle Umsetzung sei nur gewährleistet, wenn die Motivation der Ärzte steige – auch wenn dies bedeute, dass bestimmte Personen zur Verantwortung gezogen würden.
Umsetzung braucht Zeit
Lothar Riebsamen, Mitglied des Bundestages, verteidigt die noch langsame Umsetzung mit der zeitaufwändigen Erarbeitung von neuen Auflagen. Der Föderalismus stünde einer schnelleren Umsetzung im Wege. Riebsamen erklärte, dass allen Ländern Fristen bis ins nächste Jahr gesetzt wurden, neue Auflagen zu erarbeiten. „Das nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch“, so Riebsamen. Das Robert Koch-Institut beschäftige sich ebenfalls, auf Grund der neuen Gesetzeslage, mit der Erarbeitung neuer Methoden im Umgang mit Antibiotika. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss arbeite Vergleichbarkeitskriterien aus. Wie Riebsamen betonte, sei dies nicht trivial und sehr zeitintensiv. Zum Kritikpunkt der mangelhaften Ausbildung und des fehlenden Personals erwiderte Riebsamen, dass Gesetze gerade deshalb auf den Weg gebracht werden müssen, um eben diese Probleme zu lösen.
Breiterer Fokus wichtig
Hygienemängel treten nicht nur in Krankenhäusern auf. Hygienefachschwester Barbara Nussbaum beklagte das Herausnehmen der Pflegeheime und der ambulanten medizinischen Versorgung aus dem Gesetzesentwurf. Sie betonte, wie wichtig es sei, Heime, Hausärzte sowie die ambulante Pflege zu integrieren, da Patienten, die von dort ins Krankenhaus kämen, Problemerreger mitbringen bzw. dort aquirieren können: „Das ist ein wenig wie ein Ping-Pong Spiel“, so Nussbaum.
Die Experten waren sich einig, dass das neue Hygienegesetz eine gute Basis schafft, um Hygienemängel und Antibiotikaresistenzen und damit die Anzahl der Infektionen einzudämmen. Dennoch sei es wichtig, die Umsetzung immer wieder kritisch zu überprüfen und daneben massiv in die Ausbildung der Ärzte sowie in die Schaffung und Erhaltung sowie Wiederbesetzung von Hygieneinstituten zu investieren. „Das Gesetz gibt die entscheidende Grundlage“, so Professor Exner. Es bedarf aber einer sektorenübergreifenden Einbeziehung in Umsetzung, Überwachung und Kontinuität. Dies wiederum könne nur mit entsprechend qualifiziertem Personal und sektorenübergreifenden Einrichtungen erreicht werden, die Politik, Krankenkassen und medizinische Institutionen gemeinsam gestalten müssen.