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Gut kombiniert! 13.04.2010    

Ballonkatheter setzen jetzt auch Medikamente frei: Dauerhafte Verringerung des Risikos einer Wiederverengung von Herzkranzgefäßen

Eltville, 13.04.2010 (Aktion Meditech)
Allein in Deutschland sterben jedes Jahr 340.000 Menschen an der koronaren Herzkrankheit (KHK). Sie entsteht durch eine Verengung der Herzkranzgefäße, wodurch diese das Herz nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen. Können die mit der KHK einhergehenden Beschwerden wie Brustschmerzen und Atemnot durch Medikamente nicht gelindert werden, ist eine Ballondilatation notwendig, bei der die verengten Gefäße wieder aufgedehnt werden. Ganz neu ist dabei die Behandlung mit einem Medikamente-freisetzenden Ballon als Alternative zur sich sonst anschließenden Stentimplantation.

In Deutschland wird die Aufweitung mittels Ballonkatheter (Perkutane Transluminale Coronare Angioplastie, PTCA) jährlich rund 270.000 Mal durchgeführt.
Problematisch: 30 bis 50 Prozent der behandelten Gefäße können sich nach spätestens sechs Monaten wieder verengen. Um dies zu verhindern, setzen Kardiologen häufig ergänzend eine kleine, gitterförmige Stütze ein, um das Gefäß zu stabilisieren und langfristig offen zu halten. In vielen Fällen sind diese so genannten Stents zusätzlich mit Medikamenten beschichtet, die nach und nach im Körper abgegeben werden. Einer Wiederverengung des Gefäßes (Restenose) soll so verhindert werden.

Bewährtes neu kombiniert

Patienten, die vor einer wichtigen Operation stehen, kommen für eine Stent-Implantation mit einem Medikamente-freisetzenden Stents (DES) nicht in Frage. Auch zu dünne Gefäße oder lange Engstellen sind Risikofaktoren, die bislang mit einer Stentimplantation nur bedingt gut behandelt werden können. Diesen Patienten kann seit Kurzem auf eine weitere minimal-invasive Weise geholfen werden: Durch die Behandlung mit einem Medikamente-freisetzenden Ballon (Drug Eluting Balloon, DEB). Dieser kombiniert die bewährte PTCA mit der wirkungsvollen pharmazeutischen Komponente des DES. Das Verfahren empfiehlt sich auch bei Patienten, bei denen es nach einer Stent-Implantation zu dem seltenen Fall einer In-Stent-Restenose gekommen ist.

Ein Ballon, der wirkt

Das DEB-Verfahren ist äußerst schonend und findet unter lokaler Betäubung statt. Zunächst wird die Arterie über einen kleinen Hautschnitt mit einer Nadel punktiert und ein kleines Plastikröhrchen gelegt. Dieses dient als eine Art Schleuse durch die der Ballonkatheter über die Hauptschlagader zum Herz und weiter in das verengte Kranzgefäß vorgeschoben wird. Dies geschieht unter Röntgenkontrolle, der Patient merkt davon kaum etwas. Liegt der Katheter an der gewünschten Stelle, wird der Ballon unter hohem Druck mit Kontrastmittel gefüllt. Der Ballon dehnt sich auf, wodurch das Plaque, welches für die Verengung sorgt, nach außen an die Gefäßwand gedrückt und das Gefäß wieder geöffnet wird. In den knapp 30 Sekunden während sich der Ballon öffnet, wird von dessen Oberfläche der wachstumshemmende Wirkstoff Paclitaxel freigesetzt und über die gesamte behandelte Gefäßwand abgegeben. So wird das Wachstum der Gefäßwandzellen gehemmt und eine Wiederverengung des Gefäßes kann verhindert werden.

Vorteile für die Patienten

Der DEB bietet eine moderne, neue Behandlungsalternative für Herzpatienten, bei denen der Einsatz eines Stents nicht möglich ist - etwa durch die Enge des Gefäßes oder bevorstehende Operationen - oder bei denen es trotz Stent zu einer erneuten Verengung gekommen ist. Nach einem ein- bis dreitägigen Krankenhausaufenthalt kann der Patient bereits wieder nach Hause gehen. Er muss noch für zwölf Wochen blutverdünnende Medikamente einnehmen, um das Risiko für eine Blutgerinnselbildung zu vermindern (nach einer Stent-Implantation beträgt die Einnahmezeit sechs bis zwölf Monate oder gar noch länger). Da kein Fremdkörper im Gefäß zurück bleibt, wird nicht nur das Thromboserisiko minimiert, auch die Gefahr einer Wiederverengung ist mit 3,4 bis 5,5 Prozent äußerst gering.

Der neue Katheter steht grundsätzlich allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung, sofern ihre Indikation den Einsatz eines DEB medizinisch sinnvoll erscheinen lässt.

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